Botschaft

Bei einer Botschaft handelt es sich um eine diplomatische Vertretung eines Staates auf einem Gebiet, das einem anderen Staat zugeordnet wird. In Deutschland fallen sie in die Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes. Im Rahmen eines Sommerurlaubs in Länder außerhalb Deutschlands oder einer Pauschalreise ist es Aufgabe des Botschafters und seiner Mitarbeiter mögliche Angelegenheiten deutscher Staatsangehöriger zu betreuen.

Alle Infos für einen unbeschwerten Familienurlaub

Die Bundesrepublik Deutschland hat aktuell (Stand: 01/2015) Beziehungen zu 195 Staaten und unterhält Botschaften in 153 Ländern. Dabei kommt ihnen eine ganze Reihe von Aufgaben zu, die meist nur im Hintergrund ablaufen. Hierzu gehören:
- Zusammenstellung von Reise- und Sicherheitshinweisen. Die Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Daten, die zu einer Sicherheitseinschätzung für deutsche Staatsangehörige führen, betrifft diesen Teil der Arbeit. Hiermit verbunden sind Reise- oder Teilreisewarnungen für Länder oder einzelne Gebiete.
- Information über Einreise und Ausreisebestimmungen. Wer in ein anderes Land einreist muss sich ausweisen - oder eben auch nicht. Mit welchem Dokument und ob die Einholung eines Visums fällig ist, sammelt die Vertretung des Auswärtigen Amtes. Gleiches gilt für die Ausreise.
- Weitergabe von Zollvorschriften. Schnell noch während des Sommerurlaubs eine Handtasche oder Shirts gekauft und schon stellt sich die Frage, ob diese auch mit nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
- Hinweise zur medizinischen Situation. Ob die empfohlenen Standardimpfungen einen ausreichenden Gesundheitsschutz bieten oder nicht, ist für eine unbeschadete Rückkehr aus dem Familienurlaub wichtig. Auch der Umfang des Netzes an gesundheitlicher Versorgung ist bei akuten Erkrankungen wichtig, wie auch die Anerkennung von heimischen Krankenversicherungen. Oft empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Auslandskrankenversicherung.
- Weiteres. "Andere Länder, andere Sitten.", so heißt es. Das gilt auch für strafrechtliche Ansichten. Während beispielsweise in Deutschland ausgelebte Homosexualität geduldet wird, gilt sie in bestimmten Teilen der Welt als Verbrechen, das eine erhebliche Strafe nach sich ziehen kann.
All diese Daten liegen nicht unter Verschluss oder müssen mühsam bei den einzelnen Botschaften eingeholt werden, sondern sind zentral über die Homepage des Auswärtigen Amtes einsehbar.

Wenns brenzlig wird: Die entscheidenden Ansprechpartner

Ob Sie eine Pauschalreise mit oder ohne Reisepreisvergleich gebucht haben: Bei allen Problemen mit örtlichen Behörden ist die Botschaft neben dem örtlichen Reiseveranstalter der wichtigste Ansprechpartner. Deren Mitarbeiter sind zuständig für alle Anliegen von Personen, die sich im Empfangsstaat aufhalten. Sie kennen die rechtlichen Verhältnisse und können versuchen, auf diplomatischem Weg zu vermitteln. Daher lohnt es sich immer, für die Notfälle die Kontaktdaten der zuständigen deutschen Vertretung parat zu haben. Nicht umsonst wird sie in Reiseführern standardmäßig aufgeführt. Der entscheidende Tipp vor einem Reisepreisvergleich und einer verbindlichen Buchung lautet daher: Informationen zu erstmals bereisten und unbekannten Ländern sollten über die Homepage des Auswärtigen Amtes eingeholt werden. Denn eine Reise voll Sonne und Entspannung sollte nicht zu einer Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit führen.