Pax als Bezeichnung für den Passagier

Pax wird heute im Luftverkehr als Kürzel für einen konkreten Passagier verwendet. Die ursprüngliche Bedeutung als Persons approximately ist beim Flug in den Sommerurlaub nicht mehr anwendbar, da die Fluggesellschaften jeden Passagier namentlich erfassen müssen. Falls die Reise in dem Familienurlaub mit der Bahn beginnt, kommt jedoch ebenso wie in der Gastronomie weiterhin die ursprüngliche Bedeutung zur Anwendung.

Fluggesellschaften müssen die Namen ihrer Passagiere kontrollieren

Fluggesellschaften sind gesetzlich zum Führen von Passagierlisten verpflichtet. Aus diesem Grund nimmt selbst bei einer Pauschalreise innerhalb des Schengen-Raums ein Mitarbeiter der Airline einen Abgleich der Buchungsdaten mit dem Ausweisdokument des Fluggastes vor. Die Angabe einer ungefähren Personenanzahl ist somit nicht sinnvoll, da die exakte Zahl der Fluggäste bekannt ist. Fluggesellschaften verwenden ebenso wie Anbieter von Pauschalreisen die früher als Persons approximately genutzte Abkürzung heute als Kürzel für den konkreten Passagier. In dieser Bedeutung ist auch die Mehrzahl Paxe für mehrere Reisegäste gebräuchlich. Diese Begriffsverwendung gilt auch bei Fährlinien, bei denen die namentliche Erfassung der Passagiere erforderlich ist. Die Notwendigkeit beruht teilweise auf gesetzlichen Vorgaben, zum Teil aber auch auf dem von der Reederei bei Nachtfahrten angeordneten Kabinenzwang. Ob eine Fährverbindung die namentliche Erfassung der Reisenden erfordert, geht im Idealfall aus dem Kommentar zum Reisepreisvergleich hervor.

In einigen Bereichen steht die Abkürzung weiterhin für die ungefähre Personenanzahl
Wenn das für die Fahrt in den Sommerurlaub genutzte Verkehrsmittel keine namentliche Erfassung der Reisenden erfordert, steht die Abkürzung weiterhin für die ungefähre Anzahl der beförderten Personen. Das gilt bei Bahnreisen sowie bei den meisten Inlandsfähren und internationalen Fährlinien mit kurzen Fahrzeiten. Die sich bei einem Reisepreisvergleich für den Familienurlaub häufig als besonders günstig herausstellenden Fernbusbetreiber müssen zwar die Namen ihrer Fahrgäste nicht festhalten, kennen aber aufgrund der Reservierungspflicht die genaue Anzahl der beförderten Personen. Sowohl bei der Auslastung von Gaststätten als auch bei der Angabe der Besucheranzahl einer Veranstaltung ist die Verwendung des Kürzels Pax in seiner ursprünglichen Bedeutung weiterhin verbreitet.