Sportgepäck - je nach Fluggesellschaft gelten Sonderregeln

Als Sportgepäck bezeichnen Fluggesellschaften die für die sportliche Betätigung während des Familienurlaubs benötigte Ausrüstung. Hierunter gehören vor allem das Surfbrett für den Sommerurlaub und die Skiausrüstung für den Wintersport. Weitere häufig mitgeführte Sportgepäckstücke sind die Taucherausrüstung und Golfschläger. Für die Mitnahme von Sporträdern gelten zahlreichen Fluglinien weitere Sonderbedingungen.

Auf die Flugbedingungen achten

Anbieter von Pauschalreisen können für ihre Kunden mit Linienfluggesellschaften Sonderregeln hinsichtlich der Gepäckmitnahme vereinbaren beziehungsweise diese bei Charterflügen in Abstimmung mit der Airline selbst festlegen. Dass sie bei speziell als Sportreisen ausgeschriebenen Angeboten auf die kostenneutrale Mitnahmemöglichkeit der benötigten Ausrüstung achten, gehört zu den von ihren Kunden erwarteten Dienstleistungen. Bei vom Fluggast selbst gebuchten Linienflügen fallen die Regeln für das Sportgepäck jedoch unterschiedlich aus. Einige Fluggesellschaft nehmen Skier und Surfbretter sowie vergleichbare Ausrüstungsgegenstände kostenlos mit, während andere Fluganbieter das Gewicht der Sportausrüstung auf das jedem Reisenden zustehende Freigepäck anrechnen. Die Erhebung eines Aufpreises für sperrige Sportausrüstungen ist ebenfalls möglich. Wer keine Pauschalreise bucht und die Sportausrüstung mit in den Familienurlaub nimmt, berücksichtigt beim Reisepreisvergleich die Bestimmungen zur Sportgepäck-Beförderung der einzelnen Fluggesellschaften. Einige Airlines wie Germanwings verzichten auf das Entgelt für die Mitnahme der Sportausrüstung, wenn der Fluggast sein Ticket mit der von der Gesellschaft ausgegebenen Kreditkarte bezahlt hat.

Auf die mögliche Anmeldepflicht achten

Wer über den Reisepreisvergleich einen kostenlosen oder günstigen Fluganbieter für die Mitnahme des Sportgepäcks in den Sommerurlaub oder in die Winterferien gefunden hat, muss zusätzlich auf die häufig erforderliche Anmeldung achten. Da Sportausrüstungen zumeist sperrig sind und Fluggesellschaften die Auslastung der Laderäume ihrer Flugzeuge planen, verlangen sie in vielen Fällen die vorherige Anmeldung der Sportgepäck-Beförderung. Diese Pflicht gilt oft auch für Teilnehmer an Pauschalreisen. Eine nicht angemeldete Sportausrüstung kann unter Umständen nicht befördert werden. Falls Ladekapazitäten frei sind, verlangen die Fluggesellschaften in der Regel für nicht angemeldetes sperriges Gepäck einen Bearbeitungszuschlag, auch wenn sie dieses bei rechtzeitiger Registrierung kostenlos transportiert hätten.