Veranstalter

Bei einem Veranstalter handelt es sich um den Gewährsmann, der für eine Veranstaltung die volle juristische Verantwortung trägt. Dabei muss es sich nicht um einen konkreten Menschen und damit um eine natürliche Person handeln, sondern es kann auch eine juristische Person auftreten. Im Rahmen einer Pauschalreise wird gemeinhin vom Reiseveranstalter gesprochen. Urlaubsuchende können diese beispielsweise über einen Reisepreisvergleich finden.

Bedeutung in Deutschland

In Deutschland gibt es mehrere tausend Organisatoren von Reisen. Sie reichen von kleinen und speziell ausgerichteten bis zu großen und breit aufgestellten Unternehmen. Letztere bieten gewöhnlich Pauschalreisen an, bei denen die komplette Beförderung und Beherbergung organisiert ist. Dabei sind Jahreszeiten keine Grenzen gesetzt: Sie können einen Sommerurlaub genauso wie einen Winterurlaub buchen. Sonne und Strand stehen Ihnen offen, wie geführte Bergwandertouren. Internetportale und lokale Reisebüros bieten hierzu eine vielfältige Auswahl an. Der Urlauber erbringt als wichtigste Gegenleistung den Reisepreis und muss sich vielfach um nichts weiter kümmern.
In Deutschland haben sich eine Reihe von bedeutenden Tourismuskonzernen etabliert. Zu Ihnen gehören L'Tur, Alltours, TUI, Neckermann Reise, REWE Touristik, Schauinsland Reisen und viele andere. Da sie vielfach ähnliche Hotels im Angebot haben, kann sich eine Reisepreisvergleich für Verbraucher lohnen. Etwa 42 Millionen Deutsche verreisen jedes Jahr über fünf Tage oder mehr ins Ausland und geben hierfür einen zweistelligen Milliarden Betrag aus. Die beliebtesten ausländischen Ziele für deutsche Touristen dabei sind Spanien, Italien und die Türkei. Ein Drittel aller Deutschen sucht Entspannung und Erholung im Inland. Gerade in besonderen und speziellen Bereichen können sich kleinere Vertreter der Branche gut etablieren, weil sie zu von ihren großen Konkurrenten oft als zu arbeitsintensiv empfunden werden.

Arten eines Veranstalters

Für einen Familienurlaub stehen eine Vielzahl an Angeboten zur Verfügung. Diese können über das Internet, Prospektunterlagen, TV-Werbung und klassische Beratungsleistungen im Reisebüro gefunden werden. Jedoch tritt derjenige, der etwas anbietet, nicht immer und automatisch als verantwortlicher Organisator auf. Bei vielen Reiseangeboten in Supermärkten ist nicht das Handelsunternehmen für die Durchführung eines Familienurlaubs verantwortlich, sondern tritt lediglich als Vermittler auf. Bei Reisebüros ist es meist ähnlich gelagert. Dabei bedienen sich Reiseveranstalter gewöhnlich durchaus anderer Leistungserbringer, die auf Grund ihrer örtlichen Präsenz und Kenntnis Touristen zu attraktiven Sehenswürdigkeiten geleiten können. Aber auch hier gilt: Die Verantwortung liegt beim Reiseveranstalter, wenn an ihn die Zahlung entrichtet wurde.
Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Konzepten auffinden, die für sich erweiternde Konzerne von Belang sind, um mehr Auswahl für Ihren Familienurlaub zu generieren:
- Horizontale Erweiterung: Hierbei werden Kooperationen mit anderen Anbietern vorgenommen, um ein größeres Angebot hervorzubringen. Beispiel: Reiseveranstalter A kooperiert mit Anbieter B, weil B in einem sehr beliebten Land eine große Auswahl an Hotels unterhält. Auch die Angebote von B werden nun bei A angeboten. Hierfür erhält B eine Vermittlungspauschale je Buchung.
- Vertikale Erweiterung: Touristische Angebote werden exklusiv nur bei einem Unternehmen angeboten. Hierzu gehören beispielsweise Hotelkomplexe, die einem Konzern gar gehören oder exklusiv nur bei ihm und bei keinem anderen Organisator sonst buchbar sind. Durch hochwertige Unterkünfte soll die Bindung der Kunden verstärkt werden und Vertrauen und ein positiver Eindruck dauerhaft hinterlassen werden. Man verspricht sich eine positive Identifizierung mit dem Unternehmensnamen.

Ihr Recht bei einer Reise

Wenn der Transfer nicht klappt, wenn das Essen nicht schmeckt, wenn verschimmelte Zimmer angeboten werden, immer dann ist der Veranstalter ein wichtiger Ansprechpartner. Verbringen Sie Ihren Sommerurlaub in südlichen Ländern? Hier finden sich normalerweise Ansprechpartner Ihrer Reisegesellschaft, die im Hotel mehrmals wöchentlich eine Informationsstunde anbieten. Diese sind der erste Kontakt, wenn Ihr Hotel auf Reklamationen nicht reagiert. Sie sind auch deshalb wichtig, weil Sie für das Unternehmen arbeiten, das Ihre Zahlung erhalten hat.
Konkret können Sie nachträglich eine Minderung Ihres Reisepreises aus Ihrem Sommerurlaub verlangen, wenn eine Leistung nicht den Versprechungen entspricht. Eine tatsächliche Minderung ist aber immer vom Einzelfall abhängig. Konkret können zurückerhalten werden:
- 20 bis 30 Prozentpunkte des Reisepreises für verdorbene Speisen.
- 10 bis 100 Prozent für eine Unterbringung in einem anderen Hotel als dem gebuchten.
- 10 bis 50 Prozentpunkte für Lärm während der Nacht.
Eine Forderung sollte stets unter Nennung von Zeugen oder Beifügung von Bildmaterial einem Veranstalter angezeigt werden. Wenn dieser sich nicht auf eine Rückzahlung einlässt, kann es sinnvoll sein, den Klageweg zu beschreiten. Darüber hinaus haftet der Veranstalter natürlich nicht nur gegenüber Besuchern. Er ist auch den eigenen Beschäftigten und Dritten gegenüber verpflichtet.