Allgemeine Reisebedingungen

Sie basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sind die Vertragsgrundlage zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter und beinhalten die aus dem Vertragsinhalt resultierenden Rechte und Pflichten. Die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) entsprechen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und berücksichtigen die besonderen Leistungen und Bedingungen in der Touristikbranche. Die Allgemeinen Reisebedingungen greifen sowohl bei der persönlichen Buchung in einem Reisebüro als auch für die elektronische Buchung im Internet (Portal für Reisepreisvergleich). Von wesentlicher Bedeutung neben dem Leistungsumfang und dem Reisesicherungsschein sind alle Vereinbarungen zu Stornierung, Umbuchung, Reiserücktritt sowie Haftung und Gewährleistung. Die ARB liegen jeder festen Reisebuchung zugrunde. Dabei spielen die Reisearten wie Weltreise, Pauschalreise, Kreuzfahrt oder Familienurlaub im Inland keine Rolle. Die Unterschiede liegen hier im Charakter, der Reiseroute, und Reisedauer.

Wissen rund um das Zustandekommen des Vertrages

Meldet ein Interessent eine Reise an, gibt er ein Angebot an den Reiseanbieter ab. Der Vertrag kommt jedoch erst durch die Bestätigung durch den Anbieter zustande. Vormerkung, Option und Anmeldung für den geplanten Sommerurlaub hingegen sind noch kein Vertrag. Der vom Veranstalter zu erbringende, detaillierte Leistungsumfang ergibt sich durch seine Bestätigung der Reise und den Inhalt der Ausschreibung (Katalog, Internet). Dazu gehört u.a. die Pflicht, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu informieren. Dieser Punkt ist für die Weltreise mit einem Around-the-world-Ticket besonders wichtig. Die Allgemeinen Reisebedingungen gelten als bedeutendes Instrument, um eine gute Beziehung zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Reise zu erzielen. Daher sollen Transparenz und Fairness im Mittelpunkt der Vertragsgestaltung stehen.

Wissen um Fristen und Prozente

Für den Reiserücktritt durch den Kunden gibt es viele Gründe. Die Grundregel dabei lautet: Schnelle Bekanntgabe des Rücktritts gegenüber dem Vertragspartner. Einerseits reduzieren sich die anfallenden Stornogebühren für den Familienurlaub oder die Weltreise und andererseits hat der Veranstalter die Möglichkeit, die Reise an einen anderen Kunden zu verkaufen. Veranstalter können bei der Berechnung von Stornogebühren zwischen der konkret berechneten, angemessenen Entschädigung und der pauschalierten Abrechnung wählen. Letztere veranschlagt unterschiedliche Sätze für Reisen mit Linienflug, individueller Anreise oder Bahn (1), Reisen mit Charterflug und Bus (2) und Reisen mit Billigflug und Kreuzfahrt (3). Die prozentualen Pauschalen verlaufen von Kategorie 1 bis 3 aufsteigend. Durch den Kunden gewünschte Änderungen des Vertrages der Pauschalreise in Bezug auf Termin, Beförderungsklasse, Reiseroute oder Unterkunft (Umbuchung) werden von den Veranstaltern wie eine Stornierung gehandhabt, die mit der dann wunschgemäßen Neubuchung gelöst werden. Hier greift in der Regel die Reiserücktrittversicherung, die allerdings berechtigt ist, den Vorgang (Storno, Umbuchung) vor Zahlung zu prüfen.

Wissen durch exzellente Beratung

Nehmen Sie die Allgemeinen Reisebedingungen nicht auf die leichte Schulter. Bei Fragen rund um den Sommerurlaub oder Ihre lang geplante Weltreise können Sie sich auf die realen und virtuellen Reiseprofis verlassen. Dabei stehen Ihnen die Mitarbeiter im Reisebüro ebenso zur Seite wie die Veranstalter selbst und deren Hotlines. Als preisbewusster Reisender kennen Sie die Vorteile, die sich aus einem Reisepreisvergleich ergeben. Diese Online-Portale bieten Ihnen auf den umfangreichen Informationsseiten und über ihre Hotlines viel Detailwissen zum jeweiligen Reiseprodukt, Visa- und Impfbestimmungen, Klima und lokalen Besonderheiten.