Fluggesellschaften

Fluggesellschaften sind die Leistungserbringer im Luftverkehr. Für den Flug in den Sommerurlaub relevant sind vorwiegend Linienfluggesellschaften und Billigflieger sowie die bei Pauschalreisen häufig zum Einsatz kommenden Charterfluggesellschaften.

Neben der Passagierbeförderung spielt der Frachtverkehr für die Luftfahrt eine große Rolle. Der Warentransport einschließlich der Postbeförderung wird überwiegend von speziellen Luftfrachtgesellschaften mit speziellen Flugzeugen durchgeführt. Für den Flug

Vor der Liberalisierung des Luftverkehrs befanden sich die einzelnen Fluggesellschaften im Besitz des Staates. Hierauf weisen Namen wie Air France und Alitalia weiterhin hin. In einigen Ländern gehört die größte Fluggesellschaft auch heute dem Staat, sie verfügt wie El Al in Israel allerdings in der Regel über kein Monopol. Da die meisten Verbindungen von mehreren Gesellschaften bedient werden, ermöglicht der Reisepreisvergleich das Finden des günstigsten Linienfluges. Für den Familienurlaub ist außer auf den Ticketpreis auch auf die je nach Gesellschaft unterschiedliche Freigepäckgrenze zu achten.

Sonderfluggesellschaften

Im weiteren Sinn gehören selbst Anbieter von Ballonrundflügen zu den Erbringern von Luftverkehrsleistungen. Bei einer Pauschalreise auf die Malediven nutzen Reisende häufig die nur dort verkehrenden Wasserflugzeuge als Alternative zu einer Bootsfahrt, um vom internationalen Flughafen in Malé zur gebuchten Hotelinsel weiterzureisen. In Inselstaaten wie Island werden einige Verbindungen als Kombination zwischen dem Charterflug und dem Linienverkehr durchgeführt. Sie verkehren zu den im Flugplan aufgeführten festen Zeiten, wenn sich mindestens ein Passagier angemeldet hat. Diese mit dem Rufbus vergleichbare Vorgehensweise setzt eine geringe Entfernung zwischen dem Start- und dem Zielflughafen voraus, da die Maschine sich zur Abflugzeit nicht zwangsläufig am erforderlichen Platz befindet.

Haben Reisende Anspruch auf einen konkreten Fluganbieter?

Für viele Kunden stellt der Ruf einer konkreten Luftverkehrsgesellschaft ein Kriterium bei der Buchung einer Urlaubsreise dar. Eine vollständige Sicherheit, dass sie mit einer Maschine der gewünschten Gesellschaft fliegen, besteht jedoch nicht. Verschiedene Gesellschaften arbeiten in der Form zusammen, dass sie einen Linienflug gemeinsam mit unterschiedlichen Flugnummern durchführen. In diesem Fall kann naturgemäß nur ein Anbieter das Flugzeug stellen. Des Weiteren ist die Übernahme von Flugverbindungen im Auftrag einer anderen Airline möglich. Für den Pauschalurlaub behalten sich Reiseveranstalter, sofern sie den Namen der Charterfluggesellschaft überhaupt im Reiseprospekt angeben, die Beauftragung einer gleichwertigen Gesellschaft vor.