No-Show und die Folgen

No-Show ist der Fachausdruck für das Nichterscheinen des Kunden bei einer gebuchten Leistung für den Sommerurlaub. Der Begriff trifft nur zu, wenn der Gast sich nicht abmeldet. Das Stornieren einer gebuchten Einzelleistung oder Pauschalreise ist vom unangekündigten Nichterscheinen zu unterscheiden.

Rückerstattung des Reisepreises?

Linienfluggesellschaften erstatten nicht zu ermäßigten Preisen gebuchte Tickets traditionell, wenn der Fluggast nicht pünktlich zum festgesetzten Zeitpunkt erscheint und somit das Flugzeug versäumt. Die Beförderungsbedingungen der Billigfluggesellschaften sehen eine Rückerstattung nicht oder maximal für begründete Ausnahmefälle vor. Diesen Passus haben fast alle Linienfluggesellschaften auch für ermäßigte Tickets übernommen, worauf Kunden beim Reisepreisvergleich achten. Bei gebuchten Hotelzimmern ist bei einer nicht wahrgenommenen Buchung in der Regel der Übernachtungspreis abzüglich der Einsparungen durch das Nichterscheinen des Gastes zu bezahlen. Stammgästen gegenüber verzichten Hotelbetreiber jedoch zum Teil auf die Durchsetzung der entsprechenden Forderung. Bei einer gebuchten Pauschalreise führt das Nichterscheinen immer dazu, dass der Kunde den Reisepreis bezahlen muss. Im Bahnverkehr verliert bei den meisten Angeboten lediglich eine eventuelle Reservierung, nicht aber die eigentliche Fahrkarte ihre Gültigkeit. Eine wichtige Ausnahme stellen die sich beim Reisepreisvergleich aufgrund ihres geringen Preises für den Familienurlaub anbietenden Spartickets mit Zugbindung dar.

Das Nichterscheinen und die Problematik der Überbuchung

Das No-Show einiger gebuchter Passagiere trifft die herkömmlichen Linienfluggesellschaften nicht überraschend, sondern lässt sich anhand von Erfahrungswerten in etwa kalkulieren. Sollten allerdings weniger Passagiere als erwartet den gebuchten Flug in den Sommerurlaub nicht antreten, ist das Flugzeug überbucht. Die Fluggesellschaft muss in diesem Fall für eine Ersatzbeförderung sorgen und eine Entschädigung an die trotz gültiger Buchung nicht mitgenommenen Passagiere zahlen. Aus diesem Grund sind die ersten traditionellen Linienfluggesellschaften dazu übergegangen, nicht zum gebuchten Flug erscheinenden Passagieren den Ticketpreis nicht mehr bedingungslos zu erstatten. Hotels halten Reservierungen oftmals nur bis zu einer festgelegten Uhrzeit aufrecht, wenn sich Kunden bei einer verspäteten Ankunft in der für den Familienurlaub gebuchten Unterkunft nicht rechtzeitig melden.