Ein Reisevermittler vertreibt als wirtschaftlich unabhängiges Reisebüro Reisen im Auftrag von Dritten. Dabei handelt es sich sowohl um Pauschalreisen als auch um einzelne Reisebestandteile wie Flüge oder Unterkünfte für den Sommerurlaub. Ein alternativer

Ein Reisevermittler vertreibt als wirtschaftlich unabhängiges Reisebüro Reisen im Auftrag von Dritten. Dabei handelt es sich sowohl um Pauschalreisen als auch um einzelne Reisebestandteile wie Flüge oder Unterkünfte für den Sommerurlaub. Ein alternativer Begriff lautet Reisemittler. Jedes Reisebüro, jedes Online Reiseportal ist jeweils der Reisevermittler der unterschiedlichen Reiseveranstalter (Schauinsland Reisen, Alltours, TUI, Neckermann Reisen, Fti Touristik – um nur einige zu nennen).

Anbieter nehmen häufig verschiedene Rollen ein

Beförderungsunternehmen nehmen häufig weitere Rollen bei der Reiseorganisation ein. So führen große Busunternehmen wie Glauch und Bils nicht nur Auftragsfahrten durch, sondern organisieren Busreisen und Rundreisen auch selbst. In diesem Fall sind sie Reiseveranstalter. In ihren zusätzlich betriebenen Reisebüros verkaufen sie neben eigenen Angeboten auch Reisen anderer Anbieter und übernehmen damit die Rolle des Reisevermittlers. Selbst die Deutsche Bahn nimmt diese gelegentlich an, indem sie in größeren Bahnhöfen auch Fahrausweise für Binnenfahrten im Ausland verkauft. Der Reisepreisvergleich für den Familienurlaub zeigt für dieselbe Reise je nach Reisebüro unterschiedliche Preise an.

Wofür haftet der Reisemittler?

Der Reisevermittler ist nicht für die ordnungs- und vertragsgemäße Durchführung der Reise verantwortlich, sodass eventuelle Reklamationen direkt an den Veranstalter zu richten sind. Diese Bestimmung weicht von der im Handel üblichen Vorgehensweise ab, wonach der Händler grundsätzlich dem Kunden als Ansprechpartner dient. Auch für die Ausstellung des Sicherungsscheins ist der Veranstalter verantwortlich. Hinweise auf die Einreisebestimmungen muss der Reisemittler nur geben, wenn der Reiseanbieter sie zur Verfügung gestellt hat oder diese leicht zugänglich sind. Das aktive Anbieten einer Reisekrankenversicherung und einer Reiserücktrittversicherung ist nur erforderlich, wenn der Veranstalter nicht von sich aus auf den möglichen Versicherungsschutz hinweist. Üblicherweise machen Reisebüros ihre Kunden dennoch auf sinnvolle Versicherungen aufmerksam, da sie an der Abschlussprovision verdienen. Die eigentlich dem Veranstalter obliegenden Pflichten gehen auf den Reisemittler über, wenn dieser gegenüber dem Kunden den Eindruck erzeugt, die konkrete Reise nicht im Auftrag eines Dritten zu vermarkten, sondern selbst zu organisieren. Bei der Ferienhausvermietung gilt ausnahmsweise der Reisemittler zugleich als Veranstalter und ist somit für die Ausstellung des Sicherungsscheins verantwortlich. Mit dieser Sonderregelung trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass die vermieteten Ferienhäuser und Ferienhäuser häufig privaten Vermietern gehören.

Welche Aufgaben erfüllt der Reisemittler?

Der Reisevermittler informiert den Kunden über das Reiseangebot und schlägt ihm eine den geäußerten Wünschen entsprechende Reise vor. Die Objektivität des Reisebüros ist für den Kunden nicht erkennbar, da die einzelnen Veranstalter unterschiedlich hohe Provisionen auszahlen. Wenn – was bei stationären Büros nicht selten vorkommt – der Veranstalter ein eigenes Reisebüro unterhält und dort neben eigenen Reiseangeboten auch Reisen von Drittanbietern vertreibt, ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass die Angestellten in erster Linie die Pauschalreisen ihres Arbeitgebers zu verkaufen versuchen. Immer mehr Kunden schätzen das Buchen ihres Familienurlaubs über das Internet. Diese Vorgehensweise ermöglicht ihnen einen Reisepreisvergleich am eigenen Rechner und in Ruhe. Bei Online-Reisebüros lässt sich ein deutlicher Unterschied hinsichtlich der Serviceleistungen beobachten. Während einige Anbieter auf Anfragen umgehend reagieren, warten Kunden bei anderen Online-Reisevermittlern lange auf die gewünschte Antwort. Der Vertrag mit dem Reisebüro kann als Reisevermittlungsvertrag oder als Geschäftsbesorgungsvertrag gestaltet werden. Rechtlich kann das Reisebüro als Handelsvertreter oder als Handelsmakler auftreten. Dabei ist der Makler durch keinen Agenturvertrag an einen konkreten Veranstalter gebunden. Für den Reiseanbieter verpflichtend sind nur die für den Sommerurlaub gemachten Zusagen eines Handelsvertreters.