Sicherungsschein

Egal ob man sich für eine Fernreise, einen Familienurlaub oder einen Sommerurlaub nach vorherigem Reisepreisvergleich entscheidet: Bekommt man seine Reiseunterlagen ausgehändigt, sollte man unbedingt darauf achten, dass der sogenannte Sicherungsschein enthalten ist. Nur mit solch einem Sicherungsschein hat man bei einer Pauschalreise die Garantie, dass man seinen Reisepreis im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters zurückbekommt.
Für seriöse Reiseveranstalter ist es selbstverständlich, ihren Kunden diesen Sicherungsschein auszuhändigen. Meist wird dieser gemeinsam mit der Buchungsbestätigung verschickt; dies ist übrigens auch via E-Mail möglich. Viele Reiseveranstalter haben es sich angewöhnt, den Sicherungsschein auf die Rückseite der Buchungsbestätigung zu drucken. Da er hier aber leicht übersehen werden kann, ist ein separates Dokument sinnvoller.

Vom Gesetzgeber verpflichtet

Grundsätzlich sind alle Reiseveranstalter vom Gesetzgeber her verpflichtet, ihren Kunden diesen Sicherungsschein auszustellen. Der Veranstalter erhält diesen Schein von seinem Kreditinstitut oder der Versicherung. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen findet man im § 651k des BGB. Verstöße gegen diesen Paragraphen werden mit Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro geahndet.

Welche Ausnahmen gibt es?

Nicht bei allen Reisen muss zwingend ein Sicherungsschein ausgestellt werden. Diese Sicherungsscheinpflicht besteht beispielsweise nicht bei Veranstaltungen öffentlicher Hand. Das klassische Beispiel sind hier Klassenfahrten oder Bildungsreisen, welche eine Behörde für ihre Angestellten organisiert. Auch Kurzreisen, etwa ein Shoppingurlaub, die nicht länger als 24 Stunden dauern und in denen keine Übernachtung eingeschlossen ist beziehungsweise deren Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt, sind von der Sicherungsscheinpflicht ausgeschlossen.

Worauf muss man als Reisender achten?

Seriöse Unternehmen händigen ihren Kunden ohne Nachfrage einen entsprechenden Sicherungsschein gemeinsam mit den Reiseunterlagen für eine Pauschalreise, den Shoppingurlaub, den Sommerurlaub oder den Familienurlaub aus. Schon vor einer eventuellen Anzahlung des Reisepreises sollte man diesen Schein in den Händen halten. Gültig ist nur das Originaldokument, ein Fax oder eine Kopie hingegen werden nicht anerkannt. Weiterhin sollte man darauf achten, dass auf dem Schein Veranstaltername und Veranstalternummer vermerkt sind. Den Sicherungsschein muss man zwingend mit allen anderen Reiseunterlagen mit in den Urlaub sein; ohne Sicherungsschein muss man sich im schlimmsten Fall selbst um die Rückreise kümmern. Auf dem Sicherungsschein ist eine Adresse angegeben, an welche man sich im Notfall hinwenden kann.
Was muss der Reiseveranstalter im Fall einer Insolvenz ersetzen?
Muss ein Reiseveranstalter Insolvenz anmelden, muss er seinen Kunden den vollständigen Reisepreis zurückerstatten, wenn dieser die Reise noch nicht angetreten hat. Wurde die Reise bereits angetreten und die Reisenden müssen diese vorzeitig abbrechen, muss der Reiseveranstalter die Kosten der Rückreise tragen.

Auch unter den Reiseveranstaltern gibt es schwarze Schafe. Einige wollen sich das Geld für diese zusätzliche Versicherung sparen; wieder andere fallen ganz einfach bei der Bonitätsprüfung durch. Aus diesem Grund ist es für den Kunden unerlässlich, die Echtheit des Sicherungsscheines genau zu überprüfen. Viele Urlaubswillige führen zwar vor der Reise einen Reisepreisvergleich durch, um Geld zu sparen, die Prüfung der Reiseunterlagen hingegen wird eher lapidar durchgeführt.