Stornogebühren

Stornogebühren bezeichnen einen Geldbetrag, den ein Reiseveranstalter einbehalten darf, nachdem ein Kunde von einer Reise zurückgetreten ist. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Zeitpunkt des Rücktritts, wobei sie umso höher ist, je näher der Abreisetag heranrückt. Der Grund spielt bis auf wenige Ausnahmen nur eine untergeordnete Rolle und ist unabhängig davon, ob es sich um eine Pauschalreise oder einen Familienurlaub handelt.

Gründe für einen Rücktritt

Gründe für den Nichtantritt des geplanten Familienurlaubs sind vielfältig und sind für den Veranstalter nur in wenigen Fällen von Belang. Dieser erhebt nach Buchung in jedem Fall Stornogebühren. Davon gibt es nur drei Ausnahmen:
- Es ist eine bedeutsame nachträgliche Änderung hinsichtlich der Leistungen oder Preiserhöhung eingetreten.
- Der Urlauber beruft sich bei der Absage seines Sommerurlaubs auf höhere Gewalt, da Umweltkatastrophen und eine Verschlechterung der Sicherheitslage im Zielland vorliegen.
- Der Veranstalter gewährt ein Kündigungsrecht wegen erheblichen Reisemangels und kann keine Abhilfe schaffen.

Höhe der Stornogebühren

Die Höhe der Rücktrittsgebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe und ist durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt. Sie sollten bei Durchführung eines Reisepreisvergleichs berücksichtigt werden. Grundsätzlich können nachstehende Richtwerte angenommen werden:
- Bis 30 Tage vor Reisebeginn werden 20% Gebühren fällig.
- Vom 29. bis 7. Tag kann der Reiseveranstalter für eine gebuchte Pauschalreise 30 bis 50 Prozentpunkte des Reisepreises einbehalten.
- Kurz vor knapp und ab dem 6. Tag vor Abflug werden 55 Prozent Gebühren fällig.
Die Rücktrittsgebühren rechtfertigen sich dadurch, dass der Veranstalter durch die Buchung bei Hotels und Fluggesellschaften eine Leistung vornimmt und die Zimmer und Flugplätze nicht anderweitig vergeben werden können. Wer den vollen Reisepreis erstattet haben möchte, sollte bei Buchung des Sommerurlaubs eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Diese wird bei einem Reisepreisvergleich nicht selten automatisch angezeigt und greift unter anderem in Fällen von Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit und Scheidung.

Um Stornokosten zu verhindern oder zu reduzieren empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.