Stornokostenversicherung

Der Familienurlaub wird oftmals schon mehrere Monate im Vorfeld gebucht. Wer an seinen Sommerurlaub denkt, der wird mit Sicherheit nicht einen Gedanken daran verlieren, dass er die Reise nicht antreten kann. Es gibt aber immer wieder Umstände, welche eine Reise verhindern können. Das kann eine plötzlich auftretende Krankheit, Jobverlust oder auch ein Todesfall in der Familie sein. Die Gründe, weshalb der gebuchte Familienurlaub nicht angetreten werden kann, sind vielfältig. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass bereits - nach der Buchung der Reise - eine Stornokostenversicherung abgeschlossen wird. Auch wenn viele Reisende der Ansicht sind, dass eine derartige Versicherung nur eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt, kann sie durchaus auch den gegenteiligen Effekt bewirken und - im Fall der Fälle - den Urlauber vor Mehrkosten bewahren.

Die Stornierung der Pauschalreise

Ein paar Tage vor dem Urlaub bemerkt der Reisende bereits, dass sein Hals dicker wird. Er fühlt sich unwohl, bereits am Abend steigt die Körpertemperatur. Am nächsten Morgen hat ihn die Grippe endgültig erwischt - das Flugzeug, das in den nächsten 24 Stunden abhebt, muss ohne ihn starten. Der Urlaub ist, schon bevor er tatsächlich anfängt, vorbei. Wer keine Stornokostenversicherung hat, der muss auf die Freundlichkeit und Verständlichkeit der Urlaubsanbieter hoffen. Doch es gibt klare Regeln, welchen bereits bei der Buchung zugestimmt werden. Wer seine Reise storniert, muss zahlen. Die Stornokosten bei einer Pauschalreise sind erfahrungsgemäß gestaffelt und können bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Das bedeutet, dass die gesamten Reisekosten beglichen werden müssen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Reisegast zum Zeitpunkt der Buchung vorliegen, werden die Stornokosten eindeutig benannt. Der Reiseanbieter zeigt kein Verständnis; selbst beim plötzlichen Tod eines Familienangehörigen muss der Reisende, wenn er seine Reise nicht antritt, die Kosten dafür begleichen. Schlussendlich verweisen die Reisegesellschaften immer wieder auf Stornokostenversicherung. Doch was ist die Stornokostenversicherung genau und wann kommt sie zur Anwendung? Auch hier gibt es Unterschiede, welche im Vorfeld berücksichtigt werden müssen.

Der Reisepreisvergleich lohnt sich

Vorwiegend muss der Reisende seine Rechte kennen. Viele Versicherungsgesellschaften kommen nur für die Stornokosten auf, wenn die vorliegenden Punkte erfüllt werden. Darunter fallen etwa plötzliche Todesfälle in der Familie, eine schwere Erkrankung oder auch ein Unfall. Treten Elementarereignisse ein (etwa ein Schaden am Haus durch einen Brand oder Sturm), gibt es oft keine Deckung. Versicherungsabhängig sind etwa der unverschuldete Jobverlust oder eine Neuanstellung, eine Scheidungsklage oder auch das Nichtbestehen der Abitur bzw. Matura. Nicht jede Stornokostenversicherung bietet derartige Punkte in ihren Verträgen an, weshalb hier hinterfragt bzw. jene Punkte sorgfältig gelesen werden müssen. Vor allem ist auch der Reisepreisvergleich wichtig. Schlussendlich werden nicht nur die Urlaubsangebote (etwa bei Pauschalreisen) verglichen; auch die unterschiedlichen Versicherungsangebote und deren Leistungen sollten gegenübergestellt werden. Wichtig ist, dass der Urlauber seine Rechte kennt und - wenn er unsicher ist - auch nachfragt. Des Weiteren muss der Reisende auch darüber in Kenntnis sein, dass eine Stornokostenversicherung nicht gleichzeitig eine Reiseabbruchversicherung oder Reisekrankenversicherung darstellt. Wer während seinem Sommerurlaub krank wird oder einen Unfall hat, hat bereits seinen Urlaub angetreten und kann sich nicht auf seine Stornoversicherung berufen. Schlussendlich tritt diese nur in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer seine Reise nicht antritt. Muss er den Urlaub vorzeitig beenden, so muss er für die Kosten - wenn er keine dementsprechende Versicherung hat - selbst aufkommen. Auch Behandlungskosten werden von einer Stornoversicherung nicht gedeckt. Viele Versicherungsgesellschaften bieten daher auch umfangreiche Produkte an, welche neben einer Stornoversicherung auch eine Reiseabbruch- sowie Reisekrankenversicherung anbieten.

Mögliche Komplikationen und Schwierigkeiten

Es kann natürlich auch immer wieder zu Problemen kommen, wenn etwaige Krankheiten oder auch eine Schwangerschaft nicht gemeldet wurde. Schlussendlich muss der Reisende die Karten offen legen. Liegt bereits eine Grunderkrankung vor, muss er diese der Versicherung melden. Denn wenn chronische Leiden plötzlich akut werden, spricht man hier nicht von einer plötzlich auftretenden Krankheit. Das Problem: Viele Versicherungen verweigern ihre Leistung, wenn der Reisende bereits unter einer chronische Erkrankung leidet. Hier steigt das Risiko für die Versicherungsgesellschaft, dass sie für die etwaigen Stornokosten aufkommen muss. In einigen Fällen helfen jedoch ärztliche Attests sowie auch Sondervereinbarungen, sodass die Versicherungsgesellschaft dennoch den Reisenden versichert. Aber es können durchaus auch andere Probleme auftreten. Etwa dann, wenn die Krankheit nicht rechtzeitig gemeldet wird. Je näher der Reisetermin kommt, umso höher werden natürlich die Stornokosten. Wer am Mittwoch seinen Sommerurlaub antreten möchte, aber bereits am Samstag krank ist, sollte daher unbedingt seine Versicherung kontaktieren. Vor allem dann, wenn eine rechtzeitige Genesung nicht möglich ist (etwa bei einem Beinbruch, einer Grippe, etc.). Schlussendlich muss der Versicherungsnehmer einen Nachweis (ärztliches Attest) erbringen; wenn hier ein anderes (früheres) Datum vermerkt wird, kann die Versicherung ebenfalls von ihrer Leistung zurücktreten oder dem Versicherer einen Teil der Stornokosten in Rechnung stellen. Auch jene Punkte werden detailliert in den Versicherungsunterlagen geschildert. Wichtig: Bei einem ärztlichen Attest muss auch der Vermerk einer "Reiseunfähigkeit" angeführt werden!