Touristenvisum

Ein Touristenvisum ist für den Sommerurlaub vor allem bei Reisen in außereuropäische Staaten, aber auch in Russland und Weißrussland erforderlich. Es handelt sich um einen Sichtvermerk, der Gästen die Einreise erlaubt. Die Regeln für die Beantragung eines Visums für den Familienurlaub unterscheiden sich je nach Reiseland

Die Beantragung des Visums vor der Reise oder am Flughafen

Seine Funktion als Mittel zur Abwehr der Einreise unerwünschter Gäste kann das Touristenvisum nur erfüllen, wenn die Beantragung vor dem Urlaubsbeginn erfolgt. In diesem Fall verlangen einige Staaten die Einsendung des Reisepasses, während sich andere Länder mit einer Kopie oder sogar der Angabe der Ausweisnummer begnügen. Häufig sind die Bestimmungen für Teilnehmer an Pauschalreisen weniger streng als für Einzelreisende. Häufig lässt sich dem Reisepreisvergleich entnehmen, dass der Veranstalter ein Gruppenvisum für alle Teilnehmer besorgt, was nicht alle Staaten zulassen. In jedem Fall berechtigen Touristenvisa ausschließlich zu Ferien im Urlaubsland, während sie weder bezahlte Tätigkeiten noch ein Praktikum oder ein Studium erlauben. Wenn das Visum für den Familienurlaub auf dem Flughafen ausgestellt wird, kann es den ursprünglichen Zweck einer Einreisekontrolle kaum erfüllen. Einige Länder verlangen ein Visum, weil ihre Staatsbürger im Herkunftsland des Reisenden ebenfalls ein solches benötigen. Ein weiterer Grund für die Notwendigkeit des Erwerbs eines Einreisevisums besteht darin, dass die zu bezahlenden Gebühren eine wesentliche Einkommensquelle für den Staatshaushalt darstellen. Ob die Ausstellung des Visums bei der Einreise möglich ist, richtet sich in einigen Staaten danach, auf welchem Flughafen die Gäste ankommen. Unter anderem in Indonesien sind nicht alle Flughäfen mit der für die Erteilung des Einreisevisums erforderlichen Infrastruktur ausgestattet.

Die Gültigkeit des Visums

In den meisten Staaten gelten Touristenvisa für das gesamte Land. Von dieser Grundregel existieren einige Ausnahmen. So ist in China für den Besuch der Inseln Hongkong und Macao kein Visum erforderlich, während Urlauber bei einer Rundreise mit Zwischenstation auf den genannten Eilanden ein solches mit Berechtigung zur mehrmaligen Einreise benötigen. Ägypten stellt für Reisen auf die Halbinsel Sinai ein gesondertes Einreisevisum aus. Wenn Besucher während des Familienurlaubs Ausflüge in andere Landesteile unternehmen möchten, verlangen sie bei der Einreisekontrolle ausdrücklich ein Visum für das gesamte Staatsgebiet. Ob für die gewünschte Pauschalreise ein Touristenvisum erforderlich ist, zeigen im Idealfall Zusatzangaben beim Reisepreisvergleich an. Zuverlässige Informationen für den Sommerurlaub lassen sich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes finden.