Die Zollbestimmungen

Die Zollbestimmungen geben an, welche Gegenstände der Gast mit in den Urlaub nehmen beziehungsweise aus diesem mitbringen und abgabenfrei nach Deutschland einführen darf. Beim Familienurlaub ist darauf zu achten, dass bei einigen Produkten für Minderjährige abweichende Regeln gelten. Wenn sich angehende Urlauber bei einem Reisepreisvergleich für ein preiswertes Einkaufsland entscheiden, müssen sie auf die deutschen Einfuhrzollbestimmungen achten.

Die Bestimmungen des deutschen Zolls

Die Einfuhr-Zollbestimmungen Deutschlands regeln den Höchstwert der aus dem Auslandsurlaub abgabenfrei einzuführenden Gegenstände. Bei einigen Produkten wie Alkohol und Zigaretten gelten zudem Höchstmengen. Wer wertvolle elektrische Gegenstände mit in den Auslandsurlaub nimmt, sollte sich die vorübergehende Ausfuhr vor der Abreise in den Familienurlaub vom Zoll bestätigen lassen. Andernfalls kann es bei der Rückkehr zu Schwierigkeiten kommen, wenn sich der Besitz des entsprechenden Gerätes vor dem Antritt der Pauschalreise nicht anderweitig nachweisen lässt. Besonders strenge Strafen drohen, wenn Urlauber geschützte Tiere und Pflanzen einzuführen versuchen. Bei der Rückkehr aus einem anderen EU-Mitgliedsland beziehungsweise einem EWR-Staat gilt für die Einfuhr von im Reiseland erworbenen Gegenständen keine Wertbeschränkung. Dennoch bestehen für einzelne Produktgruppen wie Tabakwaren Höchstgrenzen.

Die Bestimmungen des Reiselandes

Dass die Zollbestimmungen die Mitnahme von Waffen in den Sommerurlaub generell untersagen, versteht sich von selbst. In Einzelfällen wie der Teilnahme an einer Jagdreise muss der Urlauber rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung einholen. Viele Staaten untersagen die Einfuhr tierischer Lebensmittel, wozu sie auch Milch zählen. Islamisch geprägte Länder gestatten Reisenden die Mitnahme pornographischen Materials nicht, wobei sie häufig bereits die Abbildung einer nackten Person auf dem Titelbild einer Zeitschrift als solches einstufen. Wer den Sommerurlaub in der Türkei verbringt, achtet auf das strikte Verbot der Ausfuhr von Altertümern. Die Ukraine erlaubt ihren Feriengästen die Ausfuhr von Bernstein nicht. Wer mit Bernsteinschmuck einreist, muss diesen bei der Einreise anmelden. Die genauen Zollbestimmungen für das Ziel der gebuchten Pauschalreise lassen sich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes nachlesen. Im Idealfall gibt der Reisepreisvergleich entsprechende Hinweise im Kommentar.